Vorgehen: Zur vorgenannten Zeit lenkte die Beschuldigte den Personenwagen AG aaa in Lenzburg auf der B-Strasse Richtung W-Strasse / X._____. Zeitgleich fuhr E._____ (geb. tt.mm.jjjj) mit dem Trottinet auf dem Trottoir von der C-Strasse herkommend in Richtung W-Strasse und beabsichtigte den Fussgängerstreifen unmittelbar nach der Kreuzung, aus Sicht der Beschuldigten von links nach rechts, zu überqueren. Obwohl die Beschuldigte E._____ sah, ging sie nicht davon aus, dass er die Strasse überqueren will, nahm deshalb infolge Unachtsamkeit nicht wahr, dass E.___