Gegenstand Fahrlässige einfach Körperverletzung, pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall mit Verletzten -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 27. April 2021 sprach die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau die Beschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung und pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall mit einem Verletzten schuldig und bestrafte sie mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 100.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 1'500.00, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe. Der Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen: