Die Privatklägerin machte lediglich geltend, der Beschuldigte habe sie "arg" beschimpft und "viele schlechte Dinge" gesagt. Den konkreten Wortlaut der gemachten Äusserungen des Beschuldigten – insbesondere "huere Schlampe" sowie "ich mache dich fertig" – brachte die Privatklägerin erstmals im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 1. Juni 2021 vor, nachdem sie am 5. Mai 2021 einen Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Drohung und Beschimpfung gestellt hatte.