Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7 ff.). Doch gab der Beschuldigte während der ersten Einvernahme zunächst zu Protokoll, die Privatklägerin aufgefordert zu haben, ihm zu helfen, um dann später – im Rahmen der zweiten Einvernahme – geltend zu machen, "innerlich hässig" auf die Privatklägerin gewesen zu sein und sie deshalb mit den Worten "gang weg, gang weg" aufgefordert zu haben, den Unfallort zu verlassen. Diese widersprüchlichen Aussagen lassen gewisse Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen aufkommen. Allerdings lassen die Aussagen des Beschuldigten keine Rückschlüsse auf den genauen Wortlaut zu.