Zudem habe er auch noch "ich bringe dich zur Hölle" gesagt, was für sie genug gewesen sei. Sie habe deshalb versucht, die Polizei in Lenzburg zu kontaktieren, habe diese jedoch über den Mittag nicht erreichen können. Erst später habe die Polizei sie dann kontaktiert, woraufhin sie zur Polizei in Schafisheim vorbeigegangen sei und Fragen beantwortet habe (act. 26 Ziff. 14). Die Äusserungen des Beschuldigten hätten dabei grosse Angst bei ihr ausgelöst, da der Beschuldigte in ihrer Nähe wohne (act. 27 Ziff. 19 f.). Sie habe Angst gehabt, dass der Beschuldigte ihr "etwas machen" würde, weil der Beschuldigte "in der Wut" vieles machen könne (act. 27 Ziff. 21). Die Privatklägerin wiederholte