3.5.2. Die Privatklägerin machte im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens betreffend Drohung und Beschimpfung an der delegierten Einvernahme vom 1. Juni 2021 geltend, der Beschuldigte habe ihr gegenüber "Gopfetami namal, huere Schlampe was hast du mit meinem Kind gemacht. Ich mache dich fertig" gesagt. Sie habe dem Beschuldigten dann mitgeteilt, dass das Kind nichts habe, woraufhin sie zu ihrem Auto habe zurückgehen wollen. Anschliessend habe der Vater erneut "abfahre, abfahre" sowie "huere Schlampe, huere Schlampe" geschrien, wobei sie nicht genau wisse, wie oft er diese Worte wiederholt habe. Zudem habe er auch noch "ich bringe dich zur Hölle" gesagt, was für sie genug gewesen sei.