3.9. Mit Berufungsantwort vom 3. April 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Gutheissung der Berufung. 3.10. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungsantwort vom 13. Mai 2024 die vollumfängliche Abweisung der Berufung. -5- 3.11. Am 3. September 2024 fand die Hauptverhandlung vor Obergericht mit Befragung des Beschuldigten sowie der Privatklägerin statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Mit Datum vom 5. Mai 2021 stellte der Rechtsvertreter der Privatklägerin unter Beilage der erteilten Vollmacht folgenden Strafantrag (act. 30):