4. Unter Kostenfolge zulasten des Beschuldigten." 3.5. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 nahm die Privatklägerin Stellung zum Nichteintretensantrag des Beschuldigten. 3.6. Mit Eingaben vom 26. Oktober 2023 bzw. 6. Dezember 2023 erfolgten weitere Stellungnahmen des Beschuldigten sowie der Privatklägerin. 3.7. Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 11. Januar 2024 wurde das mündliche Berufungsverfahren angeordnet. 3.8. Mit Eingabe vom 12. März 2024 reichte die Privatklägerin eine Berufungsbegründung ein und hielt an ihren mit Berufungserklärung gestellten Anträgen fest.