2. Die Verfahrenskosten trägt der Staat. 3. Die Anklagegebühr trägt der Staat. 4. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem Beschuldigten die gerichtlich auf CHF 2'186.30 (inkl. MwSt von CHF 156.30) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2022 meldete die Privatklägerin Berufung gegen das ihr am 27. September 2022 zugestellt Urteilsdispositiv an. Das begründete Urteil wurde ihr in der Folge am 15. August 2023 zugestellt. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 4. September 2023 stellt die Privatklägerin folgende Anträge: