1.4. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hielt nach erfolgter Einsprache des Beschuldigten am Strafbefehl fest, erklärte diesen zur Anklageschrift und überwies die Akten am 15. September 2021 an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens. -3- 2. 2.1. Am 7. September 2022 führte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg eine Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten sowie A._____ (nachfolgend: Privatklägerin) durch. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte gleichentags: "1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen.