gemeinsam wahrgenommen, wobei beide regelmässige Kontrollbesuche im Casino C._____ getätigt, die Büroräumlichkeiten an derselben Adresse gehabt sowie sich mindestens 2-3 Mal pro Woche gesehen haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Sie haben zudem wichtige Entscheide im Hinblick auf das illegale Glücksspiel wie etwa die Aufnahme der Gecko Card in ihr Sortiment gemeinsam beschlossen und realisiert. Sie erscheinen als stabiles Team. Damit haben sie vorsätzlich als Bande im Sinn von Art. 130 Abs. 2 BGS agiert. Entgegen dem Beschuldigten A.__