3.4.4. Das Organisieren und zur Verfügung stellen von illegalem Glücksspiel, mithin das Begehen von solchen Straftaten durch die beiden Beschuldigten, hat bereits seit längerem angedauert und war auf eine unbestimmte Dauer gerichtet. Diese Tätigkeit war zudem in eine legale Geschäftstätigkeit eingebettet. Die Beschuldigten haben, wie aufgezeigt (E. 3.4.2 hiervor), die Geschäftsführung für das Casino C._____ gemeinsam wahrgenommen, wobei beide regelmässige Kontrollbesuche im Casino C._____ getätigt, die Büroräumlichkeiten an derselben Adresse gehabt sowie sich mindestens 2-3 Mal pro Woche gesehen haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9).