38, 40, GA act. 83 f.). Er war ebenso darüber informiert, dass es den Kartenaussteller AntePAY nicht mehr gab und im Casino C._____ durch die Gecko Card ersetzt wurde ("Wir mussten […] die Verträge umschreiben und neue Verträge unterzeichnen." [UA act. 2132 Ziff. 66]) und sie nun nicht mehr mit den gleichen Personen wie bei AntePAY zutun hatten (UA act. 2132). Er ging auch davon aus, dass es ein gemeinsamer Entscheid von ihm und dem Beschuldigten B._____ war, die Gecko Karten anzuschaffen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Insgesamt wurden wöchentlich ca. 10'000- 20'000 Gecko Cards eingekauft (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12 f.).