3.4.1. Die beiden Beschuldigten sind in der Glücksspielbranche seit vielen Jahren tätig (vgl. E. 3.1.1 hiervor). Der Beschuldigte B._____ räumte dies hinsichtlich seiner eigenen Person bei seiner Einvernahme vom 14. September 2021 ein (UA act. 2186 Ziff. 74). Er gab zudem an, neben dem Casino - 13 -