Die Mitarbeitenden des Casinos C._____ verkauften, wie die Berichte der verdeckten Ermittlung und die Zeugenaussagen zeigen, die dafür notwendigen Prepaid-Karten (zunächst AntePAY-Karte, alsdann Gecko Card) (UA act. 1940, 1944, 1949, 2319 f., 2323), die die Beschuldigten in gemeinsamer Absprache in das Sortiment aufgenommen hatten (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Insgesamt hatten sie wöchentlich 10'000-20'000 Gecko Cards eingekauft (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12). Die Mitarbeitenden wussten des Weiteren auch um die Auszahlungsmodalitäten betreffend die E._____- Wetten, nämlich dass dafür jemand täglich zwischen 17.30-18.00 vorbeikommen würde (UA act. 1945, 1950).