Bei der Hausdurchsuchung am 27. April 2021 wurde eine vergleichbare Situation wie am 9. Dezember 2020 angetroffen. An sämtlichen PC-Stationen sei die Internetseite "E._____ aufgeschaltet gewesen (UA act. 213). Der Zeuge O._____, der offenbar schon seit längerem und regelmässig im Casino C._____ gewettet hatte, bestätigte bei seiner Einvernahme am 13. Juli 2023, dass auf den Computern Internetseiten zum Wetten gewöhnlich schon geöffnet gewesen seien. Wenn dies einmal nicht der Fall gewesen sei, so habe ihm eine Mitarbeiterin dabei geholfen (UA act. 2360).