___ GmbH als auch die D._____ GmbH miteinander geschäftlich verbunden gewesen und es habe nicht bloss eine lose Verbindung zwischen den beiden bestanden. Der Zusammenschluss der beiden sei über die blosse Mittäterschaft hinausgegangen, sodass von einem stabilen Team bzw. einer Bande gesprochen werden müsse. Auch der subjektive Tatbestand sei erfüllt. So zeigten die Berichterstattungen der verdeckten Ermittler, dass es selbst für Aussenstehende auf den ersten Blick erkennbar gewesen sei, dass im Casino C._____ auf den besagten Computern auf der Webseite "E._____ durch die Gäste illegale Sportwetten abgegeben worden seien.