Der Besucher entschloss sich, auf die betreffende Person zu warten. Währenddessen betrat ein weiterer Besucher das Lokal, begab sich zur Verkäuferin und kaufte eine Gecko-Karte im Wert von Fr. 50.00. Daraufhin setzte sich dieser an die PC-Station neben dem wartenden Besucher und loggte sich auf seinem E._____-Account ein. Kurz vor 18.00 Uhr betraten der Mitbeschuldigte F._____ (sep. Verfahren) zusammen mit einem Begleiter namens G._____ den Spielsalon. Nach einem -4-