Im Spielsalon stand den Gästen eine breite Auswahl an Unterhaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, u.a. Billard, Dart und Geschicklichkeitsautomaten. Darüber hinaus ermöglichten die Beschuldigten den Salonbesuchern spätestens ab dem 8. Dezember 2020 bewusst die Platzierung von Sportwetten bei "E._____", einem in der Schweiz nicht autorisierten Online-Geldspielanbieter. Dies, obwohl der D._____ GmbH als Betreiberin des Spielsalons die dafür erforderliche Bewilligung der Interkantonalen Geldspielaufsicht (gespa) fehlte. Der Beschuldigte sowie der Mitbeschuldigte B._____ als verantwortliche Organe der D.___