Im Juni 2018 starteten der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte B._____ (sep. Verfahren) gemeinsam den Betrieb des Spielsalons "Casino C._____" in Q._____. Geführt wurde der Spielsalon von der D._____ GmbH, Sitz in S._____. Der Beschuldigte fungierte als Gesellschafter mit Einzelzeichnungsberechtigung und hielt Stammanteile im Wert von Fr. 19'000.00. Die Geschäftsführung der Gesellschaft übernahm der Mitbeschuldigte, welcher als Gesellschafter mit Einzelzeichnungsberechtigung über Stammanteile im Wert von Fr. 1'000.00 verfügte.