1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 12. Oktober 2022 gegen A._____ (Beschuldigter) und B._____ (Mitbeschuldigter) Anklage wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz durch gewerbs- und bandenmässige Organisation von Grossspielen ohne Bewilligung. In der Anklage wird dem Beschuldigten vorgeworfen: "Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz durch: Gewerbs- und bandenmässige Organisation von Grossspielen ohne Bewilligung (Art. 130 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 130 Abs. 2 BGS)