Gecko Cards eingekauft (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12 f.). Dafür, dass der Beschuldigte B._____ zusammen mit dem Beschuldigten A._____ die Geschäftsführung wahrnahm, spricht auch, dass der Beschuldigte B._____ sich für die D._____ GmbH als Kontaktperson auf den Covid-19-Kredit Verträgen vom 27. März 2020 angab (UA act. 2399) und der Beschuldigte A._____ in der Steuererklärung 2020 (unterschrieben 25. August 2021, mithin vor seiner Pensionierung [UA act. 6 Ziff. 4, GA act. 63]) angab, er sowie der Beschuldigte B._____ seien die Geschäftsführer (UA act. 2414, 2417). Gemäss dem Beschuldigten B._____ hatten "sie" das Büro in S._____ (vgl. auch E. 4.3.1 hiervor;