mit Geschicklichkeitsspielautomaten arbeitet (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5), vor rund 10 Jahren einmal mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission Probleme hatte, es alsdann in Einzelfällen zu Verurteilungen gekommen ist (UA act. 21 Ziff. 66), er den Ablauf, wie Sportwetten getätigt werden, beschreiben kann, heute gelegentlich über "M._____" selbst Sportwetten macht (UA act. 2130 Ziff. 45, 47) und sich auch die Webseite "E._____ einmal angesehen hat (UA act. 2134 Ziff. 79). Es ist daher ohne Weiteres als erstellt zu erachten, dass die beiden Branchenkenner waren und damit wussten, dass das Organisieren und zur Verfügung stellen von Sportwetten via E._____