_ erklärten, wie sowie durch wen diese Auszahlungen erfolgen. Mit der Vorinstanz (S. 20 f.) ist festzuhalten, dass mit dieser Vielzahl von Unterstützungshandlungen zugunsten des illegalen Glücksspiels zu schliessen ist, dass solches im Casino C._____ im Sinne von Art. 130 Abs. 1 lit. a BSG organisiert bzw. zur Verfügung gestellt wurde. Der objektive Tatbestand von Art. 130 Abs. 1 lit. a BSG ist erfüllt. 4.4. Zur Organisation der beiden Beschuldigten und zum subjektiven Tatbestand ergibt sich Folgendes: