4.3.4. Wie die vorliegenden Beweise zeigen, wusste das Personal des Casinos C._____ über die Sportwetten via "www.E._____[…].com" Bescheid. Dies wird vom Beschuldigten B._____ nicht in Abrede gestellt (UA act. 2134 Ziff. 88; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7) bzw. insofern bestätigt, als eine Mitarbeiterin unter anderem wegen den Vorwürfen nicht mehr dort arbeite (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6 f.). Der Aussage des Zeugen J._____ vom 13. Juli 2021 ist dazu zu entnehmen, dass die Mitarbeiter halfen, wenn einmal die Internetseite von E._____ auf der PC-Station nicht geöffnet gewesen sei (UA act. 2360). Die Mitarbeitenden des Casinos C.__