Der Zeuge J._____, der offenbar schon seit längerem und regelmässig im Casino C._____ gewettet hatte, bestätigte bei seiner Einvernahme am 13. Juli 2023, dass auf den Computern Internetseiten zum Wetten gewöhnlich schon geöffnet gewesen seien. Wenn dies einmal nicht der Fall gewesen sei, so habe ihm eine Mitarbeiterin dabei geholfen (UA act. 2360).