gewesen. Es habe unter dem Suchfeld von Google zwei E._____-Icons (Webseite-Verknüpfungen) gehabt (UA act. 1940). Am 22. April 2021 stellte ein verdeckter Ermittler der Polizei fest, dass die Internetseite von E._____, "E._____ auf dem von ihm benützten PC als vordefinierter Favorit abgespeichert gewesen sei, sodass diese Internetseite beim Eintippen des Buchstaben "[…]" sogleich vorgeschlagen worden sei (UA act. 1944). Bei der Hausdurchsuchung am 27. April 2021 wurde eine vergleichbare Situation wie am 9. Dezember 2020 angetroffen. An sämtlichen PC-Stationen sei die Internetseite "E._____ aufgeschaltet gewesen (UA act. 213). Der Zeuge J.___