sich dazu berechtigt gesehen, kritische Fragen zu stellen (Berufungsantwort des Beschuldigten B._____ S. 4 Rz. 18), geltend machen will, ist nicht ersichtlich. Es wäre an ihm bzw. seinem Verteidiger gewesen, (kritische) Fragen zu stellen. 4.3. Betreffend den Sachverhalt ergibt sich aus den Akten insbesondere Folgendes: