26. Oktober 2022 E. 5.2.2 mit Hinweisen). 1.3. Der Beschuldigte wusste um die gegen ihn erhobenen Anklagevorwürfe, um den angesetzten Verhandlungstermin und die Folgen seines Fernbleibens. Dennoch blieb er der Berufungsverhandlung unentschuldigt fern. So -7-