3.6. Mit E-Mail vom 22. Mai 2024 teilte die Verfahrensleiterin dem Verteidiger des Beschuldigten mit, dass an der Verhandlung festgehalten werde und bat um einen Nachweis für den Grund der Abwesenheit des Beschuldigten. 3.7. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Mitbeschuldigten fand am 22. Mai 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Beschuldigte hat eine Verschiebung der Berufungsverhandlung beantragt (Eingabe vom 22. Mai 2024).