Im Zeitraum vom 3. März 2021 bis 27. April 2021 generierten die Beschuldigten B._____ und A._____ in ihrem Spielsalon durch den regelmässigen Verkauf von Gecko-Wertkarten einen Umsatz von total Fr. 27'960.00. Sämtliche Wertkarten, auch jene von AntePAY, verkauften sie an eine Vielzahl von Wettspieler, damit diese in ihrem Lokal Online-Sportwetten platzieren konnten. Der dadurch erwirkte Gesamtbetrag stellte einen namhaften Beitrag zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts dar. Der Beschuldigte betrieb gemeinsam mit dem Mitbeschuldigten B.___