In der Konsequenz sind sämtliche bis zum 31. Dezember 2023 erbrachten Leistungen mit Fr. 220.00 und einem Mehrwertsteuersatz von 7.7 %, sämtliche ab dem 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen mit Fr. 240.00 und einem Mehrwertsteuersatz von 8.1 % zu entschädigen. Da alle Aufwendungen des Wahlverteidigers im Jahr 2023 erbracht wurden, sind seine Leistungen mit Fr. 220.00 und einem Mehrwertsteuersatz von 7.7 % zu entschädigen, woraus zuzüglich der geltend gemachten Auslagen ein Gesamtbetrag von gerundet Fr. 3'237.05 resultiert. Davon stehen der Wahlverteidigung 1/5, d.h. gerundet Fr. 647.40, zu.