5.4.3. Zusammengefasst ist der Beschuldigte somit für die fahrlässige Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 40.00, gesamthaft Fr. 2'400.00, zu verurteilen. 6. 6.1. Die Vorinstanz ordnete den Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 8. Juli 2021 gewährten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 70.00 an. - 17 -