Hielt er anlässlich der polizeilichen Befragung noch fest, normal weitergefahren zu sein, als er den Privatkläger ein erstes Mal bemerkte (act. 34), präzisierte er seine Aussage vor Vorinstanz einerseits dahingehend, dass er die Strasse nicht gekannt und deshalb sein Tempo angepasst habe, wobei zusätzlich seine Sicht in Richtung Fussgängerstreifen "reduziert" gewesen sei (act. 107). Andererseits gab er an, eine Tempoanpassung aufgrund des in seine Richtung rennenden Privatklägers vorgenommen zu haben ("Ich sah das Kind auf der rechten Seite rennen und deswegen fuhr ich sehr langsam und plötzlich, als ich beim Fussgängerstreifen war, kam das Kind auf mich zu"; act. 107).