Privatkläger noch ganz knapp mit der rechten vorderen Fahrzeugecke erfasst und anschliessend zurück aufs Trottoir geschleudert worden sei (act. 40 Ziff. 13). Die diesbezüglichen Aussagen sind, da sie zugunsten des Beschuldigten lauten, ohne Weiteres verwertbar. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die vom Privatkläger beantragte Befragung der Auskunftsperson F._____ (Berufungsantwort S. 6). 4. 4.1. Gemäss Art. 125 StGB wird, auf Antrag, bestraft, wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt. Den diesbezüglichen Strafantrag hatte die Mutter des Privatklägers am 1. September 2022 gestellt (act. 27).