3. 3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist unbestritten und erstellt, dass der Beschuldigte am 22. August 2022, 13:10 Uhr, auf der S-Strasse in T._____, Fahrtrichtung QT._____, mit seinem Personenwagen mit dem Kennzeichen ZH [...] in einen Verkehrsunfall mit dem Privatkläger involviert war. Der Beschuldigte erfasste den von rechts nach links die Strasse überquerenden Privatkläger (aus Sicht des Beschuldigten) mit geringer Geschwindigkeit (act. 29 f., 34 und 107).