2.3. 2.3.1. Sodann rügt der Beschuldigte eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. In der Anklage werde ihm vorgeworfen, dass ein aus Fahrtrichtung QT._____ kommender Lastwagen vor dem Fussgänger angehalten habe, um den Privatkläger passieren zu lassen. Er wiederum habe vor dem Fussgängerstreifen nicht angehalten. Damit suggeriere die Anklage, dass es für den Beschuldigten erkennbar gewesen sei, dass der Privatkläger die Strasse habe überqueren wollen. Dies sei offensichtlich unrichtig. Der Lastwagen habe vielmehr angehalten, weil drei andere Kinder die Strasse rund 15 Sekunden vor dem Privatkläger überquert hätten.