Entgegen dem Vorbringen des Privatklägers wurde die Berufungsbegründung des Beschuldigten nicht verspätet eingereicht. Nachdem dem Beschuldigten jeweils auf dessen Gesuch hin zwei Fristerstreckungen gewährt wurden – letztmals bis am 27. November 2023 – und er seine Berufungsbegründung am 8. November 2023 bei der Post aufgegeben hat, hat er diese fristgerecht eingereicht.