" Es sei Herr G._____, S-Strasse 1, QS._____, Telefonnummer [...] als Zeugen zu befragen." 3.3. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin vom 4. September 2023 wurde der Privatkläger aufgefordert, dem Obergericht innert 20 Tagen mitzuteilen, ob er im Berufungsverfahren als Partei teilnehmen wolle. Bei Säumnis werde Verzicht angenommen. -5- 3.4. Mit Eingabe vom 25. September 2023 teilte der Privatkläger mit, dass er im Berufungsverfahren als Partei teilnehmen möchte. 3.5. Mit Verfügung vom 28. September 2023 ordnete die Verfahrensleiterin im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren an.