4.2. Dem Zivil- und Strafkläger wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 1'500.00 Gerichtsgebühr Fr. 1'100.00 andere Auslagen Fr. 54.00 Total Fr. 2'654.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 2'654.00. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber."