1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 18. November 2022 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hielt an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 30. Dezember 2022 an das Bezirksgericht Bremgarten zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 4. April 2023 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten mit Befragung des Beschuldigten statt. 2.2. Anlässlich der Hauptverhandlung stellte der Beschuldigte folgende Anträge: " 1. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freizusprechen. 2. Die Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen.