Nach dem oben Ausgeführten bedeutet dies, dass für die Zeit vom 7. Februar 2019 bis 3. September 2019, also knapp 30 Wochen, wöchentliche Einnahmen von Fr. 1'969.10 resultierten. Dieser Betrag ist mit den Angaben des Beschuldigten zum wöchentlichen Gewinn vereinbar. Ebenso weist der Brief einer Benutzerin der Automaten (vgl. UA act. 05 018), welche durch das Bespielen der Automaten mindestens Fr. 40'000.00 verloren habe, darauf hin, dass der Betrieb der Geräte einen hohen Gewinn abgeworfen hat. Entsprechend ist für den restlichen Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 6. Februar 2019 (109 Wochen) von einem durchschnittlichen Gewinn von Fr. 1'969.10 auszugehen. Damit resultiert insge-