In einer Gesamtbetrachtung erscheint die Verletzung nicht sehr gravierend, was entsprechend nur eine leichte Reduktion von 10 Tagessätzen zur Folge hat. Im Ergebnis resultiert somit eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 140.00, d.h. insgesamt Fr. 7'000.00. 7. 7.1. Die Vorinstanz verpflichtete den Beschuldigten zur Zahlung einer Ersatzforderung zu Gunsten des Bundes in der Höhe von Fr. 120'000.00.