5.4. Die Tagessatzhöhe bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils (Art. 34 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte ist verheiratet und hat zwei kleine Kinder (Jahrgang 2019 und 2021). Gemäss seinen Angaben hat seine Ehefrau einen monatlichen Nettolohn von rund Fr. 500.00 und seinen eigenen monatli- - 15 -