5.3. 5.3.1. Der Beschuldigte hat für eine Dauer von über zweieinhalb Jahren in seinem Lokal jeweils mindestens ein Gerät resp. zwei Geräte mit unterschiedlichen Einsatzzeiten mit 42 als Spielbankenspiele qualifizierten Spiele angeboten. Damit hat er insgesamt einen Gewinn von rund Fr. 180'000.00 erzielt (vgl. dazu unten, E. 7), was selbst in Anbetracht der langen Dauer, in welchem die Geräte jeweils in Betrieb waren, als nicht unerheblich zu werten ist. Der Taterfolg ist daher als mittelschwer zu werten.