schen dem 25. Februar 2019 und 22. Juli 2019, in Betrieb und wies auf dem Langzeitzähler einen Saldo von Fr. 56'387.80 (Einzahlungen: Fr. 107'200.00; Auszahlungen: Fr. 56'812.20) auf (UA act. 05 056). Der Beschuldigte selbst führte aus, dass sich ein Gerät bereits im Lokal befand, als er die Geschäftsführung am 1. Januar 2017 übernommen hatte (UA act. 02 070).