02 070), erkennen, in welchem über einen Austausch des Automaten geschrieben wird (UA act. 05 006). Auch die vergleichsweise geringe umgesetzte Summe im «neuen» Gerät U23517 (vgl. unten) sprechen dafür, dass dieses Gerät noch nicht lange im Einsatz stand. Es ist somit zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass er jeweils nur ein Gerät im Einsatz hatte.