3.3. 3.3.1. Am 4. April 2019 haben zwei Polizisten in Zivil das Lokal «B._____» betreten, nachdem sich darin gemäss eines anonymen Hinweises an die ESBK Glücksspielautomaten befinden würden. Dabei stellten sie mehrere Automaten fest, welche aktiv von Gästen bespielt wurden. Weiter stellte eine Nachtpatrouille am 4. Mai 2019 ebenfalls fest, dass sich Glücksspielautomaten im besagten Lokal befinden würden (Polizeibericht vom 16. Mai 2019, Untersuchungsakten [UA] act. 01 003 f.). Am 3. September 2019 wurde sodann eine Hausdurchsuchung durch die ESBK, unterstützt durch die Kantonspolizei Aargau durchgeführt (UA act. 01 008).