9. Diese Verurteilung wird im Strafregister eingetragen. 10. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von CHF 7'150.00 (Spruchgebühr CHF 6'630.00, Schreibgebühr CHF 520.00) werden A._____ auferlegt. 11. Zugestellt an: […]" 1.2. Der Beschuldigte verlangte mit Eingabe vom 14. März 2022 die gerichtliche Beurteilung durch das zuständige Gericht. 1.3. Die Oberstaatsanwaltschaft überwies am 11. April 2022 die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg. Die Überweisung der Oberstaatsanwaltschaft gilt als Anklage.