auf deren Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht auf die Rückgabe der Gegenstände gewertet und diese werden vernichtet. 7. Die am 3. September 2019 bei A._____ beschlagnahmten Gelder (Bargeld in der Höhe von CHF 3'140.00 aus der Geldkassette, der Kasseninhalt des Gerätes U23415 in der Höhe von CHF 20.00 und der Kasseninhalt des Gerätes U23417 in der Höhe von CHF 4'180.00) in der Gesamthöhe von CHF 7'340.00 werden eingezogen. 8. A._____ wird verurteilt, dem Bund eine Ersatzforderung in der Höhe von CHF 233'154.15 zu bezahlen.